Rechtsprechung
AG Weilburg, 11.02.1998 - 24 F 911/97 (UE) |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,8297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatzanspruch wegen Nichtanzeige einer Erwerbstätigkeit gegenüber dem unterhaltspflichtigen Ehemann; Voraussetzungen für eine ungefragte Offenbarungspflicht der Unterhaltsgläubigerin; Vereinbarung über den Umfang einer möglichen Erwerbstätigkeit in einem früheren ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 93
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 29/85
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Unterhaltsverpflichteten durch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.01.1997 - XII ZR 257/95
Verschweigen höherer Einkünfte des Unterhaltsberechtigten kann zum Verlust des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 25.11.1987 - IVb ZR 96/86
Rechte des Unterhaltsberechtigten bei Wegfall der Gründe für eine einvernehmliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Naumburg, 29.04.2004 - 3 UF 15/04
Rückerstattung zuviel gezahlten Kindesunterhalts - Mitteilungspflicht des …
Nur in Ausnahmefällen ist unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben von einer Pflicht zur unaufgeforderten Information auszugehen, nämlich dann, wenn sich aus der Verpflichtung herleiten ließe oder der Vergleich einen besonderen Vertrauenstatbestand gesetzt hätte (…vgl. Gerhardt in: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 4. Aufl., § 6 Rdnr. 230 ff.; AG Weilburg, FamRZ 2000, 93 ff.).